[Übersetzt: VERWALTUNG DES PLANS. Der Plan wird vom Vergütungsausschuss des Verwaltungsrats oder einem anderen Ausschuss aus zwei oder mehr Verwaltungsratsmitgliedern verwaltet, den der Verwaltungsrat der Gesellschaft von Zeit zu Zeit bestimmen kann (der "Ausschuss") [...] Die Auslegung des Plans oder der im Rahmen des Plans gewährten Prämien durch den Ausschuss sind endgültig und für alle Beteiligten, einschliesslich der Gesellschaft und der Teilnehmer, bindend.