7.5.2.1 Indem der Kläger die Award-Mitteilungen unterzeichnete, schlossen die Parteien – im Rahmen der Bestimmungen gemäss SIP – jeweils eine Vereinbarung ab, mit welcher die Zahl der dem Kläger zu gegebener Zeit und unter bestimmten Bedingungen zu übertragenden J.________-Aktien im Einzelnen festgelegt wurde. Es handelt sich um gegenseitige übereinstimmende Willensäusserungen in Bezug auf den konkreten Award und mithin um separate Verträge, die entsprechend nach Art. 18 OR auszulegen sind (vgl. dazu vorne E. 6.3.1).