Rz 151 f.). Wird eine Behauptung bestritten, so ist sie in einem zweiten Schritt nicht nur in den Grundzügen, sondern in Einzeltatsachen zergliedert so umfassend und klar darzulegen, dass darüber Beweis abgenommen oder dagegen der Gegenbeweis angetreten werden kann (Urteil des Bundesgerichts 4A_415/2021 vom 18. März 2022 E. 5.1 f. m.w.H.). Die Beklagte reagierte auf die Bestreitung des Klägers jedoch lediglich mit einer Bestreitung der klägerischen Seite 50/64