7.5 Die Beklagte hält in ihrer Berufung daran fest, dass die Kündigung "for cause" im Sinne des SIP erfolgt sei, sodass der Kläger gar keinen Anspruch auf die Übertragung von Aktien mehr habe. Dabei argumentiert sie, dass der Ausschuss diesbezüglich nach freiem Ermessen habe entscheiden können und er dieses Ermessen auch nicht missbraucht habe, weil der Kläger nachgewiesenermassen schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen habe.