act. 72 E. 8.5.4). 7.4 Aufgrund dieser Verfallsklausel gilt für einen 59-jährigen oder jüngeren Arbeitnehmer – wie den Kläger – im Regelfall, dass er bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Anspruch auf die Hälfte seiner noch nicht übertragenen Aktien verliert. Gar keine Aktien mehr erhält der Arbeitnehmer nur dann, wenn er entweder gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstossen hat oder das Arbeitsverhältnis "for cause" beendet wurde.