Das Bundesgericht habe "for cause" im Urteil 4A_356/2011 vom 9. November 2011 E. 8.4 mit "aus wichtigem Grund" übersetzt. Eine vertiefte Auslegung des Begriffs "for cause" gemäss dem SIP unter den konkreten Verhältnissen des vorliegenden Einzelfalls erübrige sich jedoch. Die Beklagte habe nämlich – wie bereits ausgeführt – weder im vorliegenden Verfahren noch im internen Untersuchungsverfahren nachweisen können, dass ihre Vorwürfe Seite 48/64