Grund dafür sei, dass V.________ (CFO der J.________ und Verwaltungsrat der Beklagten) als Organ der Beklagten dem Kläger mit E- Mail vom 25. März 2013 bestätigt habe, es gebe eine Praxis bei der Beklagten, bei vom Arbeitnehmer unverschuldeten Entlassungen auf die in den Award-Vereinbarungen zum SIP verankerte Verfallklausel (zu 50 % im Alter von unter 59 Jahren) zu verzichten. Wie bereits ausgeführt, habe der Kläger nach Treu und Glauben darauf vertrauen dürfen, dass diese Praxis auch ihm gegenüber Anwendung finde.