Die in den Awards enthaltene Verfallklausel sehe vor, dass nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und – wie vorliegend – bei einem Alter des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung von unter 59 Jahren die Hälfte der noch nicht ausgegebenen ("unissued") Beteiligungsrechte verfallen und die andere Hälfte – jeweils am Jahrestag des Beendigungszeitpunktes – im Umfang von 12,5 % pro Jahr übertragen würden. Weiter sollten die nicht ausgegebenen Beteiligungen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund oder bei Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Arbeitgeberin verfallen. Seite 47/64