Der Award selber bedeute somit lediglich die Zuteilung einer Anwartschaft. Als Vesting-Periode sei vorgesehen, dass 10 % der im Award zugesprochenen Beteiligungen zum Zeitpunkt des Awards, die restlichen 90 % erst im Verlaufe der darauffolgenden sechs Jahre – pro Jahr je im Umfang von 15 % am Jahrestag der Ausgabe – übertragen würden.