Typische Anwendungsfälle von "time-based vesting-Klauseln" würden sich in "Restricted Stock Units (RSU)" finden. Diese verkörperten ein Versprechen des Arbeitgebers, dem Mitarbeiter nach einer vordefinierten Zeit Aktien zuzuteilen. In Abgrenzung zur Mitarbeiteroption erfolge die Zuteilung jedoch unentgeltlich, d.h. der Mitarbeiter habe keinen Ausübungspreis zu bezahlen. Ferner lägen der Zeitpunkt der Zuteilung der Aktien und die Übertragung der damit verbundenen Aktionärsrechte nicht im Einfluss des Mitarbeiters. Die Zuteilung erfolge vielmehr automatisch am Ende der Vesting-Periode.