Sie setzt sich damit aber nicht argumentativ auseinander, sondern begnügt sich stattdessen mit der Behauptung, die Würdigung der umstrittenen Passage in den "Compensation Results" als organisatorische Anweisungen treffe "offenkundig" nicht zu. Anschliessend wiederholt sie lediglich ihre eigene Rechtsauffassung, ohne einen Bezug zum angefochtenen Entscheid herzustellen. Weshalb die Vorinstanz mit ihrer Würdigung in E. 8.4.3 die Art. 1 und 18 Abs. 1 OR verletzt haben soll, erklärt sie ebenfalls nicht weiter und ist auch nicht ersichtlich.