6.2.2 Wie die Beklagte in Rz 49 der Klageantwort dargelegt habe, habe der Ausschuss der J.________, nachdem er das Angebot an die betreffenden Mitarbeitenden im Konzern festgelegt habe, die Wertangaben jeweils an die einzelnen Konzerngesellschaften weitergeleitet, welche die Mitarbeitenden dann vorab über das beschlossene Angebot informiert hätten. Der Kläger habe diese Information von der Beklagten in den jährlichen "Salärschreiben" [= Compensation Results] erhalten. In diesen "Salärschreiben" sei jeweils ausdrücklich festgehalten worden, dass der Kläger den Award von der J.____