Der Kläger habe den Compensation Results-Vereinbarungen jeweils (unterschriftlich) als Gesamtvergütungspaket zugestimmt, wobei er insbesondere auch dazu aufgefordert worden sei, die Höhe des Restricted common shares grant zu akzeptieren. Es sei deshalb davon auszugehen, dass die konkrete Anzahl der zugesicherten J.________- Aktien wesentlich dazu beigetragen habe, dass der Kläger mit der jeweiligen Compensation Results-Vereinbarung einverstanden gewesen sei.