Die Beklagte habe dem Kläger die aufgeführten Vergütungen ausdrücklich in Anerkennung seiner Leistung und seines Beitrags und als Anreiz für künftige Leistungen versprochen. Weiter habe sie festgehalten, dass es sich dabei um die vollständigen und endgültigen Entschädigungen für das vergangene Jahr handle, einschliesslich Überstunden. Die Compensation Results Agreements habe der Kläger sodann unter dem Text "Accepted and agreed" unterzeichnen müssen.