Es habe sich auch nicht um eine Investition des Klägers gehandelt, seien ihm die Aktien doch gratis ausgegeben worden. Schliesslich werde der Bezug der J.________-Aktien zum Arbeitsverhältnis mit der Beklagten noch dadurch unterstrichen, dass im Falle einer Kündigung ein Teil des Anspruchs (bzw. der ganze Anspruch im Falle einer Kündigung "for cause") wegfalle. Der Anspruch auf die Aktien sei durch den Bestand des Arbeitsverhältnisses bedingt gewesen.