Bei den Award Notices habe es sich somit um eine Vereinbarung zwischen dem Kläger und der J.________ gehandelt, mit welcher festgehalten worden sei, wie viele Aktien der betreffende Mitarbeiter erwerben könne und welche Bedingungen dafür gälten. Mithin könne der Kläger auch mit diesen Dokumenten die Passivlegitimation der Beklagten nicht nachweisen. Seite 39/64