Der Kläger stütze seinen Anspruch auf Zuweisung der J.________-Aktien in erster Linie auf den SIP. Es stehe fest, dass die J.________, d.h. die in den USA ansässige Muttergesellschaft der Beklagten, im Jahr ________ dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt habe und dem Kläger gestützt auf dieses Programm ab dem Jahr ________ jeweils in einem schriftlichen Award Aktien der J.________ in unterschiedlicher Anzahl zugesprochen worden seien. Dieser Beteiligungsplan sei von der J.________ erstellt worden.