In den letzten Jahren seien sodann sowohl vom Bundesgericht (Urteil 4A_175/2014 vom 8. Juli 2014) wie auch vom Obergericht Zürich (Entscheid LA160002 vom 8. Juni 2016) Entscheide zu dieser Thematik ergangen, wobei in beiden Fällen die Passivlegitimation der Tochtergesellschaft für Ansprüche aus einem Beteiligungsplan der Muttergesellschaft verneint worden sei. Diese beiden Entscheide hätten aber auf einer Auslegung der vertraglichen Beziehungen nach dem Vertrauensprinzip basiert, wobei danach gefragt worden sei, ob der Kläger das Versprechen auf Beteiligungen als klare Zahlungsverpflichtung der Beklagten als formeller Arbeitgeberin habe verstehen