Es sei unbestritten, dass dem Kläger basierend auf dem SIP in der Zeit zwischen 9. Mai 2007 und 31. Dezember 2013 insgesamt 337'937 sog. "restricted shares" an der J.________ (nachfolgend: J.________-Aktien) mit einem Zuteilungswert von insgesamt USD 6'214'000.00 zugesprochen worden seien. Bis und mit dem "Vesting-Jahr" 2014 seien dem Kläger insgesamt 187'278 J.________-Aktien zu Eigentum und zur freien Verfügung übertragen worden. Der Kläger klage die Übertragung von 111'447 J.________-Aktien zu Eigentum ein, nämlich die zugeteilten 337'937 abzüglich der insgesamt 187'278 "gevesteten" Aktien.