der Gruppe partizipieren und gebunden werden. Dem Kläger sei ab dem Jahr 2007 jedes Jahr ein Award zugeteilt worden. Im Zeitpunkt der Erteilung bestehe der Award aber nur in Form einer Anwartschaft. Die Parteien hätten jeweils vereinbart, dass die Awards über sieben Jahre (zu Beginn zu 10 % und dann jedes nachfolgende Jahr zu 15 %) "vesten", d.h. von der Stellung als Anwartschaft zu einem unbedingten Anspruch übergehen würden.