Rehbinder/Stöckli, Berner Kommentar, 2010, Einleitung N 9 Ziff. 6). Die Frage wurde bislang – soweit ersichtlich – jedoch ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Anspruch auf die Ausrichtung von Gratifikationen diskutiert. Das Bundesgericht hielt dazu lediglich fest, dass die Verweigerung einer Gratifikationszahlung gegen das individuelle Diskriminierungsverbot verstossen könne, wenn damit ein Arbeitnehmer gegenüber einer Vielzahl von anderen Arbeitnehmern deutlich ungünstiger gestellt würde (BGE 129 III 276 E. 3.1; Urteil des Bundesgerichts 4A_356/2011 vom 9. November 2011 E. 7.4).