3.13.3 Aus diesem Befragungsverlauf geht hervor, dass sich L.________ zwar noch daran erinnerte, dass ein Gespräch stattfand und es – seiner Erinnerung nach – darum ging, dass man den Kläger "raushaben" wollte. Aufgrund seiner Aussagen zur Frage, ob Druck auf ihn ausgeübt worden sei, ergeben sich zudem klar die Erwartungen, welche die Beklagte in diesem Zusammenhang dem Zeugen gegenüber hatte und dieser offenbar deutlich spürte.