45 Ziff. 20). Als der Rechtsanwalt des Klägers gegen Ende der Befragung nachfragte, was er damit gemeint habe, wenn er im Zusammenhang mit dem Gespräch vom 3. März 2014 gesagt habe, er sei "von Büro zu Büro geschoben worden", erklärte L.________, er habe ein Gespräch mit dem Kläger gehabt. "Dann normalerweise wurde ich entweder kontaktiert oder sollte wieder zurück zum HR, insbesondere zu N.________ gehen" (act. 45 Ziff. 28). Weiter gab er an, er meine, einmal ein Protokoll unterschrieben zu haben. Er wisse aber nicht mehr, was es gewesen sei; ob es ein Protokoll oder ein anderes Dokument gewesen sei (act. 45 Ziff. 21).