_, habe am 24. Februar 2014 um 11:01 Uhr auf ausdrücklichen Wunsch des Klägers hin einen Anruf von einem Mitarbeiter aus dem "Tradingfloor" erhalten. Er habe die Information erhalten, dass der Kläger in der Lage sei, seine Zukunft negativ zu beeinflussen bzw. "ihm grossen finanziellen Schaden anzurichten". Dem Kläger sei sein Gesundheitszustand bekannt und er wisse, dass M.________ wegen des Arbeitsplatzverlusts seine Haussanierung nicht weiter vorantreiben könne. Infolge dessen habe er, M.________, am 25. Februar 2014 "psychologisch/medizinisch betreut" werden müssen.