Einerseits kommt es nicht mehr darauf an, ob sich der Kläger über die Jahre korrekt verhielt, nachdem die Vorwürfe, mit denen die Kündigung letztlich begründet wurde, unbewiesen geblieben sind. Andererseits wirft die Beklagte dem Kläger zwar vor, dass er ein "Machtmensch" sei, gezielt Abhängigkeiten geschaffen habe, "auf eine unterschwellige Art unangenehm" habe sein können, seine Autorität auf Furcht gegründet und er sich mit einem anderen ehemaligen Kadermitarbeiter gegen die Beklagte solidarisiert und Mitarbeiter von der Arbeit abgelenkt habe.