3.7.2.5 Dass M.________ zum Nachteil des Klägers zumindest übertriebene Aussagen gemacht haben könnte, trifft konkret insbesondere auf seine – für den Wert der transportierten Pakete einzig relevante – Behauptung zu, dass er in einem Paket, das er für den Kläger habe zurückschicken müssen, ein Signal für eine Modellanlage mit einem Preisschild von EUR 10'000.00 gesehen habe. Auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass ein besonderes Sammelstück einen solchen Preis erreicht, erscheint dieser für ein blosses Signal doch exorbitant hoch.