Später kam es dann tatsächlich zur Kündigung gegenüber M.________, was sicherlich nicht zur Entspannung des Verhältnisses zwischen ihm und dem Kläger beigetragen hat. Hinzu kommt, dass M.________ offenbar vernommen hatte, dass der Kläger bei der Beklagten herumerzählt habe, M.________ sei gar nicht wirklich krank ("[…] I know he was joking around […], he said I wouldn't have a real sickness, just try to stay home and do nothing" [act. 6/3 S. 7]). Die protokollierte Befragung fand am 4. März 2014 und damit in sehr nahem zeitlichem Zusammenhang zu all diesen Ereignissen statt. Mithin standen M.________ und Seite 20/64