habe selbst vorerst nur in einem 20%-Pensum arbeiten wollen, was der Kläger abgelehnt habe. Dieser habe ihm gesagt, wenn er nicht 100 % arbeiten könne, werde er im Januar 2014 entlassen ("[He] said if I can't work 100 % I will be fired in January" [act. 6/3 S. 7]). Kurz darauf, d.h. im Dezember 2013, machte M.________ eine Selbstanzeige wegen der Warentransporte, womit er den Kläger erheblich belastete und die zu einer Hausdurchsuchung beim Kläger führte. Später kam es dann tatsächlich zur Kündigung gegenüber M.________, was sicherlich nicht zur Entspannung des Verhältnisses zwischen ihm und dem Kläger beigetragen hat.