Folglich könnte die Zuverlässigkeit dieser Angabe ebenfalls nicht gewürdigt bzw. eingeschätzt werden. Aufgrund der blossen Tatsache, dass der Paketbote das Paket als wertvoll oder teuer bezeichnet haben soll, kann deshalb nicht als erwiesen betrachtet werden, dass der Wert des Pakets CHF 300.00 überstieg. Dasselbe gilt für den Umstand, dass es offenbar von einem "sehr exklusiven" Auktionshaus gekommen sei. Letztlich handelt es sich in beiden Fällen um Seite 19/64