3.3.3 Weiter habe die Beklagte Fotos von den Paketen, die der Kläger von M.________ in die Schweiz habe schmuggeln lassen, ins Recht gelegt. Wie die Beklagte in Klageantwort Rz 13 und Duplik Rz 107 ausgeführt habe, würden diese Fotos beweisen, dass sich der Kläger Pakete an die Adresse der Eltern von M.________ habe liefern lassen. Ausserdem sehe man auf den Fotos die Absender der Pakete. Es handle sich dabei um Händler teurer Sammler- Modelleisenbahnen bzw. um die Inhaberin einer Auktionshalle, die unter anderem ebenfalls antike Modelleisenbahnen verkaufe.