3.3.2 In Rz 12 der Klageantwort habe die Beklagte zudem die Aussagen der Eltern von M.________ zitiert, die diese im Rahmen der internen Untersuchung am 6. März 2014 gegenüber dem Rechtsanwalt der Beklagten im Beisein von M.________ gemacht hätten. Diese hätten unter anderem ausgesagt, es habe einmal ein grosses und schweres Paket von einem sehr exklusiven Auktionshaus für den Kläger gegeben, von dem es "geheissen" habe, es sei etwas sehr Wertvolles bzw. sehr Teures drin, wobei sie nicht gewusst hätten, was drin Seite 15/64