3.2.1 Die Beklagte habe zur Begründung der fristlosen Kündigung im Wesentlichen vorgebracht, der Kläger habe über mehrere Jahre den ihm unterstellten Mitarbeiter M.________ dazu missbraucht, sich an die Adresse von dessen Eltern in Deutschland Pakete mit wertvollem Inhalt liefern zu lassen. M.________ habe diese Pakete anschliessend unter Umgehung des Zolls dem Kläger in die Schweiz bringen müssen. Dabei habe der Kläger M.________ Seite 12/64