Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund von Anschuldigungen, die von einem anderen Mitarbeiter oder von einem Kunden erhoben werden, wird vom Arbeitgeber erwartet, dass er zuvor eine umfassende Untersuchung durchführt oder durchführen lässt, eventuell durch einen externen Beauftragten, wenn die Anschuldigung schwerwiegend ist. Dem angezeigten Arbeitnehmer sind dabei Verfahrensgarantien vergleichbar einer strafrechtlichen Untersuchung einzuräumen, z.B. die Möglichkeit, seine Verteidigung vorzubereiten, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und Beweise erheben zu lassen.