Ob die dem Arbeitnehmer vorgeworfene Pflichtverletzung die erforderliche Schwelle erreicht, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das Gericht hat in seiner Würdigung die Position und die Verantwortung des Arbeitnehmers ebenso zu berücksichtigen wie die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art und die Schwere des vorgeworfenen Fehlverhaltens und die verbleibende Zeit bis zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Je kürzer diese Dauer ist, umso gewichtiger muss