welche Sachvorbringen das Gericht für entscheidrelevant und beweisbedürftig erachtet habe, welche Beweismittel zugelassen und abgenommen würden sowie welche Partei den Hauptbeweis und welche den Gegenbeweis zu erbringen habe. Es habe dazu schlicht gänzlich an einer Beweisverfügung gefehlt.