1.2 Dispositiv-Ziff. 1.4 des angefochtenen Entscheids (Herausgabe Personaldossier) blieb unangefochten, weshalb der Entscheid insofern bereits in Rechtskraft erwachsen ist. Dasselbe gilt, soweit die Vorinstanz einen anteilsmässigen Anspruch des Klägers auf Auszahlung eines Cash-Bonus von brutto CHF 345'667.00 für das Jahr 2014 verneint hat (act. 73 Rz 57 und act. 77 Rz 132). Diese Klagepunkte bilden demnach nicht mehr Gegenstand des vorliegenden Berufungsverfahrens. 1.3 Weiter ist in prozessualer Hinsicht vorab Folgendes festzuhalten: