_ wird heute als fachlich hochstehender Spezialist weit über die Landesgrenzen hinaus geschätzt und anerkannt. Wir danken ihm für seine langjährige, hervorragende Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Zug, 30. Juni 2014 1.4 Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger das vollständige Personaldossier herauszugeben. 1.5 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten werden wie folgt festgesetzt: CHF 150'000.00 Entscheidgebühr