2.3 In der Replik vom 8. Mai 2018 (act. 9) und der Duplik vom 4. September 2018 (act. 12) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. Der Kläger äusserte sich zudem am 10. Oktober 2018 im Rahmen seines unbedingten Replikrechts zu den Dupliknoven und beantragte die Edition diverser Unterlagen sowie die Befragung von Zeugen (act. 16).