7. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes K.________, Zahlungsbefehl vom 6. März 2017, sei im klagegutheissenden Umfang zu beseitigen. 8. Der Kläger behält sich eine Mehrforderung und eine Nachklage ausdrücklich vor. 9. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Beklagten. 2.2 In der Klageantwort vom 30. Januar 2018 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage, sofern darauf einzutreten sei (act. 6).