3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers/Berufungsbeklagten (zuzüglich 7,7 % MWST). Anschlussberufungsantwort vom 6. September 2021 1. Die Anschlussberufung des Klägers sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers/Berufungsbeklagten (zuzüglich 7,7 % MWST). Kläger, Berufungsbeklagter und Anschlussberufungskläger Berufungsantwort und Anschlussberufung vom 17. Juni 2021 1. Die Berufung der Beklagten sei vollumfänglich abzuweisen.