1.8), sodass der Bau der zweiten Etappe ohne Zweifel noch deutlich vor 2010 begonnen wurde. Abgesehen davon wollten die Parteien den Bestand ihres Rechtsverhältnisses gerade nicht von der Rückzahlung des Darlehens abhängig machen. Dies brachten sie sowohl in der Vereinbarung 2005 als auch im "Partiarischen Darlehensvertrag" klar zum Ausdruck (act. 1/3 Ziff. II.9 und act. 1/5 Ziff. 4, vgl. auch act. 60 E. 9.3.2 Abs. 3).