3.11.2 Zur Verlusttragung im Innenverhältnis bringt die Beklagte 1 lediglich vor, der Kläger habe eine solche strikte abgelehnt. Dies leitet sie aus dem Umstand ab, dass der Kläger im Zusammenhang mit dem Verkauf der "Etappe 1" nicht bereit gewesen sei, das Risiko eines Verlusts von maximal CHF 5 Mio. einzugehen. Dazu ist zunächst anzumerken, dass das Zitat, auf das sich die Beklagte 1 zum Beweis dieser Behauptung stützt, entgegen dem Seite 30/39