Eine Verletzung der Auslegungsregeln kann zwar indirekt zu einer falschen Vertragsqualifikation führen, wenn nämlich der Inhalt des Vertrags falsch festgestellt wird und das Gericht aufgrund dieser falsch festgestellten Vertragselemente zu einer unzutreffenden Qualifikation gelangt. Wer dies geltend macht, muss aber darlegen, inwiefern eine Auslegung fehlerhaft sein und im Ergebnis zu einer falschen Vertragsqualifikation geführt haben soll.