Die Vertragsqualifikation selbst ist – wie die Vorinstanz zutreffend festhielt – eine Rechtsfrage; welche gesetzlichen Regeln auf den Vertrag Anwendung finden, ist von Amtes wegen zu beurteilen und die Parteien können namentlich zwingende Gesetzesnormen nicht umgehen, indem sie ihren Vertrag nach ihrem Seite 20/39