Von der Vertragsauslegung strikte zu trennen ist jedoch die Qualifikation des zustande gekommenen Vertragsverhältnisses. Bei der Qualifikation des Vertrags ist zu ermitteln, welchem Vertragstypus der konkrete Vertrag zuzuordnen ist, um feststellen zu können, welche Gesetzesbestimmungen darauf anwendbar sind. Der Vertragsinhalt, wie er aufgrund der Auslegung festgestellt wurde, bildet (nur) die Grundlage für dessen rechtliche Qualifikation. Die Vertragsqualifikation selbst ist – wie die Vorinstanz zutreffend festhielt – eine Rechtsfrage;