__ einbringen würden. Unabhängig von der Form der Vereinbarung 2005 und dem Umstand, dass das unverzinsliche Darlehen des Klägers über CHF 3,5 Mio. in der Folge weder gefordert noch bezahlt worden sei – was die Vertragserfüllung betreffe –, hätten die Parteien vereinbart, das Projekt J.________ mit vereinten Kräften zu realisieren: der Kläger im Wesentlichen mit Zurverfügungstellung von Vermögen, die Beklagten mit persönlichen Leistungen.