(Gebäuden)) ausreicht." Dies hätten sie in derselben Ziffer festgehalten. Die Vereinbarung 2005 stehe unmittelbar im Zusammenhang mit dem gleichentags abgeschlossenen "Partiarischen Darlehensvertrag": In Ziff. 3 der Vereinbarung 2005 werde bezüglich der Leistung des Klägers von CHF 20 Mio. ausdrücklich auf diesen Vertrag verwiesen. Im Wesentlichen werde in den beiden Verträgen festgehalten, dass der Kläger die finanzielle und die Beklagte 1 die bautechnische "Komponente" für das Projekt J.________ einbringen würden.