3.1.2 Aus der Präambel der Vereinbarung 2005 gehe hervor, dass die Parteien bezweckt hätten, das Projekt J.________ etappenweise zu realisieren. Nach der Realisierung hätte das Projekt verkauft oder vermietet und der entsprechende Gewinn nach Massgabe des Vertrages geteilt werden sollen. Hierfür hätten die Parteien mit der Vereinbarung 2005 insbesondere die "Zusammenarbeit" regeln wollen. Das Vorliegen eines gemeinsamen Zwecks, nämlich die Realisierung mit dem anschiessendem Verkauf bzw. der Vermietung des Projekts J.______