2.6.5 Dass im erstinstanzlichen Verfahren nur namens der Beklagten 1 eine Widerklage erhoben worden ist, vermag den Beklagten ebenfalls nicht zu helfen. Im erstinstanzlichen Verfahren waren die Beklagten einheitlich von Rechtsanwalt E.________ und/oder Rechtsanwalt G.________ vertreten und reichten entsprechend auch eine gemeinsame Klageantwort ein (act. 11). Dort wird im Rubrum zwar tatsächlich nur die Beklagte 1 als Widerklägerin bezeichnet und über dem Widerklagebegehren festgehalten, dass dieses [nur] namens und im Auftrag der Beklagten 1 gestellt werde (act.