Der Beklagte 2 wolle offensichtlich nicht, dass der Entscheid aufgehoben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werde. Er habe sich mit der Verurteilung der Beklagten 1 und den Kostenfolgen zu deren Lasten abgefunden, da ihm die Vorinstanz im konkreten Fall keine Zahlungsverpflichtung auferlegt habe. Diese Feststellung wolle er "ins Trockene" bringen und verlange lediglich eine Ergänzung im Sinne einer Klarstellung.